Unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in der Fassung vom 15. 11. 2006. Diese können Sie unter folgendem Link herunterladen: AGB.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Wir bitten um eine Anzahlung vom 30% des Gesamtpreises für die Winterbuchungen und 20% des Gesamtpreises für die Sommerbuchungen innerhalb von 5 Arbeitstagen
per Banküberweisung.
- Der Restbetrag exkl. Ortstaxe ist bis 1 Monat vor der Anreise zu überweisen.
- Ortstaxe, Hund, Frühstück (für Apartments) vor Ort mit Kreditkarte, Bankomatkarte oder in bar ist möglich.
- Bei Überweisungen aus dem Ausland (nicht EU-Raum) sind eventuell anfallende Kosten selbst zu tragen.
- Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck den Buchungsnamen an.
- Sie erhalten eine Buchungsbestätigung bei Eingang der Anzahlung.
Reiserücktrittsversicherung:
Um unnötige Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie
Stornierung lt. ABGH § 5 Stornogebühren werden ausnahmslos in Rechnung gestellt. Die Stornogebühren werden laut den AGBH berechnet. Diese lauten in § 5 Abs. 5.5 - 5.6
bis 3 Monate vor Anreise
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3 Monate bis
1 Monat vor Anreise
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1 Monat bis
1 Woche vor Anreise
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1 Woche vor Anreise
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kostenlos
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40%
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70%
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90%
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Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise wird der gesamte Reisepreis fällig.
Beistellung einer Ersatzunterkunft lt. ABGH § 6
- 6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartnerzumutbar ist, besonders
wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- 6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine
Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
- 6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.